Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – GearTester Festival
1. Geltungsbereich & Vertragsabschluss
Diese AGB gelten für alle Tickets des GearTester Festivals 2026, die über TicketPay oder autorisierte Vorverkaufsstellen erworben werden.
Vertragspartner ist die GT Outdoors GmbH, Költerholz 9, 32479 Hille, vertreten durch die Geschäftsführer Jan Hüffmeier und Christopher Speer.
Mit Abschluss des Kaufvertrags und Zahlung des Ticketpreises (zzgl. Ticket- und Systemgebühren) kommt ein Vertragsverhältnis zwischen dem Käufer und dem Veranstalter zustande. Der Kaufvertrag kommt zustande, sobald der Käufer eine Bestellbestätigung vom Ticketdienstleister erhalten hat.
2. Ticketarten & Leistungen
Es gelten die jeweils im Ticketshop beschriebenen Ticketarten und Leistungen (z. B. Tagestickets, Schießpässe, Dauerkarten, Kombi-Tickets, All-Area-Tickets, Camping-Tickets, Parzellen, Lodges, Masterclasses, Offroad-Erlebnisse). Programmänderungen bleiben vorbehalten.
3. Preise, Zahlung & Rückgabe
Alle Preise verstehen sich inkl. gesetzlicher MwSt. und zzgl. etwaiger Ticket- und Systemgebühren.
Ein Umtausch oder die Rückgabe von Tickets ist ausgeschlossen, es sei denn, eine Veranstaltung wird abgesagt oder verschoben. Im Falle von Programmänderungen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.
Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht kein Widerrufsrecht beim Erwerb von Eintrittskarten für Freizeitveranstaltungen mit festem Termin.
4. Zutritt & Personalisierung
Viele Tickets sind personalisiert. Zutritt zum Festivalgelände, zur Experience Area, zum Offroad-Parcours oder zum Campingbereich erfolgt nur mit gültigem Ticket, Personalausweis und – sofern erforderlich – Jagdschein.
Tickets sind nicht übertragbar, außer im Rahmen der vom Veranstalter vorgesehenen Personalisierungs- und Übertragungsprozesse.
Bei begründetem Verdacht auf Missbrauch, Gefährdung oder Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften kann der Zutritt verweigert oder der Aufenthalt abgebrochen werden.
5. Hausrecht & Verbotene Gegenstände
Das Festivalgelände ist Privatgelände und unterliegt dem Hausrecht des Veranstalters.
Verboten sind insbesondere:
Eigene Waffen, Messer oder gefährliche Gegenstände
Pyrotechnik, Drogen, Glasflaschen
Kühl- oder Zapfanlagen (z. B. Kühlanhänger, Thekenaufbauten)
Große Stromaggregate
Musikanlagen mit übermäßig hoher Lautstärke
Sicherheitskontrollen (z. B. Taschenkontrollen) können durchgeführt werden. Zuwiderhandlungen können zum sofortigen Ausschluss vom Festival führen.
6. Schießpässe & Nutzung der Schießstände
Schießpässe sind personalisiert und nur in Kombination mit gültigem Festival-Ticket nutzbar.
Zugang nur für Personen ab 18 Jahren mit gültigem Jagdschein.
Es gilt die 0,0-Promille-Regel, die durch stichprobenartige Tests überprüft wird.
Fachpersonal und die gesetzlich vorgeschriebene Schießstandaufsicht weisen ein und betreuen die Stände – deren Anweisungen ist strikt Folge zu leisten.
Jeder Jäger muss im Besitz einer gültigen Jagdhaftpflichtversicherung sein. Die Nutzung der Schießstände erfolgt unter Eigenverantwortung.
Bei unsachgemäßem Umgang, Gefährdung oder Verstoß erfolgt der sofortige Ausschluss vom Schießbetrieb.
Die Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Haftung des Veranstalters besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
7. Offroad-Parcours (Sandkuhle)
Die Nutzung des Offroad-Parcours erfolgt ausschließlich im Rahmen der angebotenen Testfahrten.
Fahrzeuge werden vom Veranstalter oder Partnern gestellt. Eigene Fahrzeuge dürfen nicht eingesetzt werden.
Sicherheitsunterweisungen des Fachpersonals sind verbindlich. Schutzmaßnahmen (Helm, Gurtpflicht etc.) sind einzuhalten.
Die Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Haftung des Veranstalters besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Die beteiligten Partnerunternehmen sind verpflichtet, Einverständniserklärungen der Teilnehmer einzuholen.
8. Campingregeln
Zutritt nur mit gültigem Campingticket oder Kombi-/All-Area-Ticket.
Stellplätze werden nach Ticketart (Zelt, Wohnwagen, Wohnmobil, Parzelle) vergeben.
Strom ist bei allen Camping-Tickets inklusive. Manipulationen an Stromanschlüssen sind untersagt.
Nachtruhe: im Ruhe-Campingbereich von 00:00–07:00 Uhr.
Offenes Feuer ist untersagt (Grillen nur an ausgewiesenen Plätzen).
Müll ist in den vorgesehenen Behältern zu entsorgen. Die Fläche ist so zu verlassen, wie sie vorgefunden wurde.
Rettungswege, Fluchtwege und Zufahrten für Einsatzkräfte sind unbedingt freizuhalten.
Der Veranstalter behält sich vor, bei übermäßiger Vermüllung oder Schäden Reinigungskosten/Sachschäden in Rechnung zu stellen.
Den auf dem Campingplatz ausgehängten Campingregeln ist Folge zu leisten.
9. Bargeldloses Bezahlsystem
Auf dem Festival wird ein bargeldloses Zahlungssystem mittels NFC-Karten eingesetzt. Das auf diese Karten aufgeladene Guthaben kann während der Veranstaltung an ausgewiesenen Stellen zurück auf das ursprüngliche Zahlungsmittel ausgezahlt oder in bar ausgegeben werden. Eine Auszahlung von nicht verbrauchtem Guthaben ist nach dem offiziellen Ende der Veranstaltung bis spätestens 7 Tage nach Veranstaltungsende möglich. Danach verfällt das Restguthaben ersatzlos.
10. Haftung
Der Veranstalter verfügt über eine Haftpflichtversicherung, haftet jedoch nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter nur für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit.
Eine Haftung für Schäden, die durch Dritte oder andere Teilnehmer verursacht werden, ist ausgeschlossen. Besucher sind selbst für den Schutz ihrer Wertgegenstände verantwortlich.
11. Programmänderungen, Absage & Höhere Gewalt
Programmänderungen (z. B. Acts, Masterclasses, Partnerangebote) sind möglich.
Im Falle von höherer Gewalt (z. B. Unwetter, Pandemien, behördliche Anordnungen) kann das Festival verschoben oder abgesagt werden.
In diesem Fall gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Eine Erstattung erfolgt nur, wenn die Veranstaltung auch zum Ersatztermin nicht durchgeführt werden kann.
12. Foto- & Filmaufnahmen
Mit Betreten des Festivalgeländes erklärt sich der Besucher damit einverstanden, dass er im Rahmen von Foto-, Ton- und Videoaufnahmen aufgenommen werden kann und diese Aufnahmen vom Veranstalter für Marketing- und Dokumentationszwecke genutzt werden dürfen.
Die Rechte der abgebildeten Personen (insbesondere Widerspruchsrechte nach Art. 21 DSGVO) bleiben unberührt. Der Besucher kann der Nutzung seiner Aufnahmen aus berechtigten Gründen widersprechen.
Eigene Aufnahmen für private Zwecke sind gestattet. Presse, professionelle Filmteams oder gewerbliche Produktionen müssen sich vorab akkreditieren und eine Genehmigung des Veranstalters einholen. Gewerbliche Nutzung ohne Genehmigung ist untersagt.
13. Wiederverkauf & Missbrauch
Tickets dürfen ausschließlich über offizielle Verkaufsstellen erworben werden.
Personalisierte Tickets (z. B. Schießpässe) dürfen nicht ohne offizielle Übertragung weitergegeben werden.
Ein Weiterverkauf zu überhöhten Preisen ist untersagt.
Der Veranstalter behält sich vor, Tickets bei Missbrauch oder Betrug zu sperren.
Tickets, die über nicht autorisierte Plattformen (z. B. Viagogo) verkauft werden, können gesperrt werden.
14. Fundsachen
Fundsachen sind an der Akkreditierung abzugeben und können dort vom Eigentümer gegen Nachweis abgeholt werden.
Nicht abgeholte Gegenstände werden nach Ablauf von 6 Monaten gemäß § 978 BGB behandelt.
15. Datenschutz
Die im Rahmen des Ticketkaufs erhobenen Daten werden ausschließlich zur Abwicklung des Kaufs und zur Durchführung der Veranstaltung verwendet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben.
Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
16. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz des Veranstalters.
Erfüllungsort ist Hille. Die Vertragssprache ist Deutsch.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: 10.09.2025